Die Landesregierung will den Brand- und Katastrophenschutz im Land umfassend modernisieren. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. Mai befindet sich die Novelle des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes inzwischen im parlamentarischen Verfahren. Die Landesregierung begründet die Gesetzesreform in Brandenburg mit den gestiegenen Anforderungen im Bevölkerungsschutz, neuen technischen Entwicklungen und den besonderen Herausforderungen als flächenstarkes Bundesland. In der offiziellen Begründung verweist das Land unter anderem darauf, dass Brandenburg seit Jahren bundesweit die meisten Waldbrände verzeichnet. Die neuen Regelungen sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen und die Einsatzkräfte für die Zukunft besser aufstellen.
Synergien durch gemeinsame Werkfeuerwehren in Gewerbegebieten
Zu den wichtigsten Änderungen der geplanten Novelle gehört die stärkere Einbindung von Betriebsfeuerwehren. Künftig sollen diese Einheiten die Freiwilligen Feuerwehren im örtlichen Brandschutz rechtssicher unterstützen können. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen in Industrie- und Gewerbegebieten künftig gemeinsame Werkfeuerwehren bilden dürfen, anstatt jeweils eigene Abteilungen vorhalten zu müssen. Durch diese Neuerung sollen wichtige Synergien genutzt und die betroffenen Betriebe wirtschaftlich entlastet werden.
Klare Rechtsgrundlage für Drohnenflüge und erweiterter Jugendschutz bei Gesetzesreform in Brandenburg
Einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt der Gesetzesnovelle bildet die Nutzung moderner Technologien im Einsatzstellenbetrieb.
Bildaufnahmen durch Drohnen gesetzlich verankert
Mit einem neu eingefügten Paragrafen schafft das Land eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Drohnen und vergleichbaren technischen Systemen. Einsatzkräfte dürfen entsprechende Bildaufnahmen künftig auf einer klaren gesetzlichen Basis erstellen und verarbeiten, was eine effektivere Einsatzbewältigung ermöglichen soll. Zudem wird die Stellung der ehrenamtlichen Kräfte präziser geregelt: Dienstpflichten sowie Regelungen zu Freistellung, Verdienstausfall und weiteren Rechten der Angehörigen von Feuerwehren werden konkretisiert.
Meldepflicht bei Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
Neu vorgesehen sind zudem erweiterte Schutzmaßnahmen für den Nachwuchs in den Feuerwehren. Die zuständigen Aufgabenträger müssen künftig die Polizei informieren, wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Angehörigen der Kinder- oder Jugendfeuerwehr vorliegen. Darüber hinaus wird der Datenaustausch im Bevölkerungsschutz ausgeweitet, sodass Angaben über Verpflichtungen beim Technischen Hilfswerk oder ein Reservistenstatus bei der Bundeswehr erfasst und mit Bundesbehörden ausgetauscht werden können.
Finanzielle Entlastungen gibt es auch für Kommunen: Bei Großschadenslagen und Katastrophen kann das Land künftig Kosten bis zur vollständigen Höhe übernehmen. Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg begrüßt die Gesetzesreform in Brandenburg laut rbb grundsätzlich, hat jedoch eine elfseitige Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen eingebracht. Nach der ersten Lesung im Landtag beraten nun die zuständigen Fachausschüsse weiter über die Gesetzesvorlage.

