Ein Trickbetrug durch einen sogenannten Schockanruf beschäftigte am Dienstagabend im Kreis Bad Dürkheim die Einsatzkräfte. Eine 80-jährige Seniorin aus Wattenheim durchschaute die Masche der Täter jedoch rechtzeitig und sorgte durch ihr besonnenes Handeln dafür, dass die Polizei zwei weibliche Tatverdächtige festnehmen konnte.
Falsche Geschichte und fingierte Verhandlung
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mitteilten, erhielt die ältere Dame am Abend den Anruf einer mutmaßlichen Betrügerin, die ihr eine fiktive Geschichte schilderte. Die Anruferin behauptete, dass die Tochter der 80-Jährigen einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Um eine drohende Haftstrafe abzuwenden, forderte die Frau am Telefon die Zahlung einer Kaution in Höhe von 90.000 Euro. Die Seniorin erkannte den versuchten Trickbetrug umgehend und ging zum Schein auf die Forderung ein. Sie verhandelte mit der Anruferin und gab an, lediglich 19.000 Euro aufbringen zu können. Die Täterin akzeptierte diesen Betrag und vereinbarte mit der Seniorin ein zeitnahes Treffen für die Geldübergabe. Parallel dazu verständigte die 80-Jährige die örtliche Polizei über das Vorhaben.
Festnahme bei der Übergabe am Wohnort
Noch am selben Abend gegen 20:45 Uhr erschien ein Taxi an der vereinbarten Adresse in Wattenheim. In dem Fahrzeug befanden sich zwei Frauen im Alter von 26 und 27 Jahren. Während die 27-jährige Begleiterin im Auto wartete, trat die 26-Jährige an die Seniorin heran. Die 80-Jährige übergab der Tatverdächtigen daraufhin eine Tasche, die entsprechend präpariert war und den Anschein erweckte, das geforderte Bargeld zu beinhalten. Unmittelbar nach dieser fingierten Übergabe griffen die alarmierten Einsatzkräfte ein und nahmen die beiden Frauen noch vor Ort fest.
Juristische Konsequenzen für die Beschuldigten
Gegen die beiden Frauen wurden direkt im Anschluss juristische Schritte eingeleitet. Die 26-jährige Hauptverdächtige kam wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Ihre 27-jährige Begleiterin wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt, da gegen sie nach derzeitigem Stand keine ausreichenden Haftgründe vorlagen. Die gemeinsamen Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu den genauen Hintergründen dauern an.

