Am Montagnachmittag (16.03.2026) kam es in der Flensburger Innenstadt zu einer Serie gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Jugendlichen, die einen Großeinsatz der Polizei auslösten. Im Zentrum der Ermittlungen steht ein folgenschwerer Messerangriff in Flensburg, bei dem ein junger Mann erhebliche Verletzungen davontrug.
Eskalation im Parkhaus der Holmpassage
Gegen 15:45 Uhr meldeten Zeugen eine Massenschlägerei im Parkhaus der Holmpassage. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei waren etwa 30 Personen an dem Konflikt beteiligt. Berichten zufolge wurden bereits zu diesem Zeitpunkt mehrere Messer innerhalb der Gruppe gesichtet. Im Verlauf des Streits kam es schließlich zu dem folgenschweren Messerangriff in Flensburg, bei dem ein 17-jähriger Deutscher schwere Schnittverletzungen an beiden Unterarmen erlitt. Der Jugendliche wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert. Mittlerweile konnte er die Klinik wieder verlassen; Lebensgefahr bestand laut behandelnden Ärzten nicht.
Flucht und weitere Gewalt am ZOB
Noch bevor die ersten Streifenwagen am Tatort eintrafen, flüchtete ein Großteil der beteiligten Jugendlichen. Die Situation beruhigte sich jedoch nicht nachhaltig: Kurze Zeit später kam es im Bereich des Flensburger ZOB zu mindestens einer weiteren Schlägerei. Hierbei soll nach Zeugenaussagen auch ein Schlagring als Waffe eingesetzt worden sein. Die Landes- und Bundespolizei zog mehrere Einheiten zusammen, um die Lage in der Fußgängerzone und am Busbahnhof unter Kontrolle zu bringen.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Im Rahmen der Fahndung wurden vorübergehend fünf Personen zur Wache gebracht, um deren Beteiligung an den Taten zu prüfen. Das Kommissariat 2 der Bezirkskriminalinspektion Flensburg hat die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen. Die Polizei setzt bei der Aufklärung des Messerangriff in Flensburg auch auf digitale Spuren.
Zeugen, die den Ablauf beobachtet haben oder Angaben zu den flüchtigen Personen machen können, werden gebeten, sich unter der Nummer 0461-484 0 zu melden. Zudem bittet die Polizei darum, privates Video- oder Bildmaterial der Vorfälle nicht in sozialen Netzwerken zu verbreiten, sondern über das offizielle Hinweisportal (sh.hinweisportal.de) für die Ermittlungen zur Verfügung zu stellen.

