Am Mittwoch, 18.03.2026, staunten die Beamten der Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Landstraße 692 nicht schlecht. In Höhe der Lenneschule erfasste die Radartechnik einen Zweiradfahrer, der fast doppelt so schnell wie erlaubt unterwegs war. Das geltende Tempolimits für Radfahrer von 30 km/h schien den Sportler nicht zu interessieren, als er mit stolzen 59 km/h gemessen wurde – damit war er der zweitschnellste Verkehrsteilnehmer des gesamten Kontrolltages.
Gefährliche Unterschätzung der Geschwindigkeit
Die Polizei stellt in diesem Zusammenhang klar, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer bindend sind. Besonders im Bereich von Schulen, Sporthallen und Schwimmbädern ist höchste Vorsicht geboten. Viele Fußgänger, insbesondere Kinder, rechnen schlichtweg nicht damit, dass Rennräder oder moderne Pedelecs mit derart hohen Geschwindigkeiten herannahen. Ein plötzliches Betreten der Fahrbahn könnte hier fatale Folgen haben.
Polizei mahnt: Tempolimits für Radfahrer schützt schwächere Verkehrsteilnehmer
In der direkten Umgebung der Lenneschule herrscht reger Publikumsverkehr. Die Ordnungshüter betonen, dass gerade Rennradfahrer ihre Geschwindigkeit oft unterschätzen oder sich nicht an die für Kraftfahrzeuge geltenden Schilder gebunden fühlen. Dieser Vorfall verdeutlicht jedoch, dass eine angemessene und vorausschauende Fahrweise essenziell ist, um schwere Unfälle im Nahbereich sensibler Einrichtungen wie Schulen zu verhindern.
Appell an die Vernunft der Zweiradfahrer
Die Beamten weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit nur durch gegenseitige Rücksichtnahme gewährleistet werden kann. Nicht nur vor der Schule in Nachrodt, sondern generell im öffentlichen Straßenraum gilt: Fahren Sie defensiv und passen Sie Ihr Tempo der jeweiligen Situation an. Die Technik der Polizei unterscheidet bei der Messung nicht zwischen Motor und Muskelkraft – zu schnell bleibt zu schnell.

