StartSicherheitBetrugsversuche im Namen von Finanzbehörde häufen sich

Betrugsversuche im Namen von Finanzbehörde häufen sich

Das Landeskriminalamt schlägt Alarm wegen gefälschter Behördennachrichten. Die Ermittler erklären, mit welchen Methoden Kriminelle Geld und Daten verlangen

Betrugsversuche im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern haben in Nordrhein-Westfalen stark zugenommen und rufen die Ermittler des Landeskriminalamts auf den Plan. Nach einer Sonderauswertung registrierte das LKA NRW im Zeitraum von 2025 bis Ende September 2026 mehr als 570 Fälle dieser Masche. Kriminelle versenden dabei gefälschte E-Mails, um geforderte Geldzahlungen zu erpressen oder an sensible personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen. Betroffene in nahezu allen Kreispolizeibehörden des Bundeslandes erstatteten in den vergangenen Monaten bereits entsprechende Anzeigen.

Gefälschte Pfändungsbeschlüsse und Lottogewinne

Die Täter nutzen für ihre Schreiben unbefugt den Namen sowie das offizielle Logo der Behörde und fügen den E-Mails häufig präparierte PDF-Anhänge bei. Die Betreffzeilen täuschen meist angeblich ausstehende Offenlegungspflichten, Verspätungszuschläge oder geforderte Beträge im dreistelligen Euro-Bereich vor. Seit Ende August 2026 setzt eine neue Variante die Empfänger mit angeblichen Pfändungsbeschlüssen massiv unter Druck. In weiteren Fällen fordern die Betrüger zur Eingabe von Steuer-Identifikationsnummern sowie Bank- oder Kryptodaten auf. Eine besonders dreiste Methode behauptet zudem einen Lottogewinn von 765.000 Euro, für dessen Auszahlung angeblich zunächst vierstellige Steuerschulden beglichen werden müssten.

Verhaltenstipps der Polizei zum Schutz vor Betrugsversuchen

Das Landeskriminalamt warnt eindringlich davor, Zahlungen unaufgefordert oder unter Zeitdruck zu leisten. Das Vorhandensein eines behördlichen Logos ist kein Nachweis für die Echtheit einer Nachricht. Verdächtige Anhänge sollten keinesfalls geöffnet und Verlinkungen nicht angeklickt werden, da diese auf präparierte Internetseiten führen können. Wer Zweifel an einer Forderung hat, sollte sich ausschließlich über unabhängig recherchierte Kontaktdaten direkt mit der Behörde in Verbindung setzen. Betroffene, die bereits Überweisungen getätigt haben, sollten umgehend ihre Bank kontaktieren und Anzeige bei der Polizei erstatten.