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Mordfall Maria del Carmen – Der falsche Retter

Wie eine fatale Autofahrt auf Mallorca das Alibi eines Hamburger Feuerwehrmanns zerstörte

Es ist eine laue Mainacht des Jahres 1999 an der Ostküste Mallorcas, mit der der Mordfall Maria del Carmen seinen Anfang nimmt. In der damals beliebten Bar „Van Van“ im Küstenort Cala Millor treffen Urlauber und Einheimische bei Musik und Drinks aufeinander. Mittendrin ist Maria del Carmen, 28 Jahre alt, aus dem nahen Fischerort Porto Cristo. Sie gilt als lebensfroh, geht jedoch nur selten aus und verträgt kaum Alkohol. In dieser Nacht setzt ihr der Trubel schnell zu. Als ihr schwindelig wird und sie die Bar verlässt, um sich draußen auf einer Steinbank auszuruhen, will ihre Freundin kurz ein Taxi für den sicheren Heimweg organisieren.

Doch genau in diesem schutzlosen Moment tritt ein Mann an Maria heran: Bernhard M., 33 Jahre alt, ein durchtrainierter Berufsfeuerwehrmann aus Hamburg, der während der Saison an der Tauchschule „Albatros“ als Tauchlehrer arbeitet. Er nimmt die wehrlose junge Frau auf den Arm und verspricht, sie sofort zu einer Sanitätsstation zu bringen. Es ist das letzte Mal, dass Maria lebend gesehen wird.

Eine beklemmende Fahrt durch die Nacht

Draußen wartet sein Wagen, in dem bereits zwei deutsche Urlauber sitzen. Ein Ehepaar aus Nürnberg, das zuvor einen Nachttauchgang absolviert hatte, möchte zurück zum Hotel. Da der Pkw vollgestellt ist, müssen sich die beiden Feriengäste gemeinsam auf den einzelnen Beifahrersitz quetschen, während Maria regungslos und wie betäubt auf der Rückbank liegt. Schon nach wenigen Minuten beschleicht die Mitfahrer ein beklemmendes Gefühl: Bernhard M. fährt zügig an mehreren beleuchteten Arztpraxen und Notfallkliniken vorbei, ohne anzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt ahnt noch niemand, dass diese nächtliche Autofahrt das Fundament für den späteren Mordfall Maria del Carmen legen sollte.

Warum griffen die Zeugen in dieser Situation nicht ein? Es ist eine Frage, die Kriminalisten bei solchen Verbrechen immer wieder begegnet. Die Erklärung liegt wahrscheinlich in einer psychologischen Dynamik: Bernhard M. trat nicht als zwielichtiger Fremder auf, sondern als deutscher Berufsretter – ein Status, dem Menschen fast automatisch Hilfsbereitschaft und medizinische Kompetenz zuschreiben. Zudem befanden sich die Zeugen in einem fremden Land, sprachen kein Spanisch und ließen sich von seiner ruhigen Erklärung beschwichtigen, Maria in ein spezialisiertes Hospital nach Porto Cristo zu bringen. Das eigene ungute Bauchgefühl wurde der vermeintlichen Fachautorität untergeordnet. Bernhard M. setzt das Ehepaar vor dem Hotel ab und verschwindet mit der wehrlosen Frau in der Dunkelheit.

Überstürzte Abreise nach Deutschland

Als Maria am Folgetag nicht bei der Arbeit erscheint, melden ihre Eltern sie als vermisst. Bei der spanischen Guardia Civil landet die Akte auf dem Schreibtisch von Juan Canedo. Für den jungen Beamten wird der Mordfall Maria del Carmen zur Bewährungsprobe. Eine großangelegte Suche mit Hubschraubern und Hundestaffeln läuft an, während Canedo die Tauchschule ansteuert. Dort stößt er auf eine verdächtige Spur: Bernhard M. ist überstürzt abgereist. Seinen Kollegen erzählte er morgens hastig, seine Mutter in Hamburg habe einen Herzinfarkt erlitten. Ein angebotenes Flugticket lehnte er jedoch ab – stattdessen fuhr er mit seinem Auto auf die Fähre nach Barcelona.

Über Interpol nimmt die spanische Polizei Kontakt mit dem Landeskriminalamt Hamburg auf. Vier Wochen später sitzt Canedo dem Verdächtigen im Verhörraum gegenüber. Doch Bernhard M. gibt sich abgebrüht und gelassen. Er leugnet den Kontakt nicht, tischt den Beamten aber eine zynische Geschichte auf: Er habe mit Maria einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt und sie danach wohlbehalten an einem Denkmal in Porto Cristo abgesetzt. Da die Kriminalisten ohne Leiche kein Verbrechen nachweisen können, droht der Mordfall Maria del Carmen bereits in dieser frühen Phase zu einer juristischen Sackgasse zu werden. Bernhard M. geht als freier Mann aus dem Revier.

Für Außenstehende wirkt das oft unbegreiflich, doch hier greift das Fundament unseres Rechtsstaats. Um einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen, reicht ein bloßer Anfangsverdacht oder das Bauchgefühl der Ermittler bei weitem nicht aus. Die Strafprozessordnung verlangt zwingend einen dringenden Tatverdacht – es muss also nach der Beweislage eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Verdächtige die Tat begangen hat und am Ende auch verurteilt wird.

Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch weder eine Leiche noch Blutspuren im Wagen oder eine Tatwaffe. Juristisch stand schlicht Aussage gegen Aussage. Solange Ermittler nicht einmal beweisen können, dass überhaupt ein Verbrechen geschehen ist und Maria nicht etwa freiwillig untergetaucht war, gilt die strikte Unschuldsvermutung. Der Staat muss die Schuld lückenlos beweisen, nicht der Bürger seine Unschuld.

Die grausame Entdeckung im Dickicht

Ein halbes Jahr vergeht, bis eine grausige Entdeckung im Dickicht eine dramatische Wende in den Mordfall Maria del Carmen bringt. Im November 1999 streift ein Ziegenhirte mit seinen Hunden durch ein unwegsames, dicht verwildertes Brachland nahe Cala Millor. Plötzlich apportiert einer der Hunde einen verwesten Knochen, der einer menschlichen Hand ähnelt. Unter dichtem Gestrüpp entdecken die Einsatzkräfte eine stark skelettierte Frauenleiche. Ein graviertes Armband bringt die traurige Gewissheit. Mit der Identifizierung der Toten durch die Gerichtsmedizin wird aus den Vermisstenakten endgültig der offizielle Mordfall Maria del Carmen.

Die gerichtsmedizinische Untersuchung deckt ein grausames Verbrechen auf: Marias T-Shirt war von hinten straff um ihren Hals geschlungen und verknotet worden. Die junge Frau wurde gewaltsam erdrosselt. Zerrissene Kleidungsstücke und die Haltung der Toten pulverisierten die Schutzbehauptung eines einvernehmlichen Kontakts vollends.

Wie sich die Indizienkette schloss

In Hamburg wird Bernhard M. erneut festgenommen. Um die Anklageschrift im Mordfall Maria del Carmen trotz fehlender DNA-Spuren abzusichern, durchleuchtet die Hamburger Mordkommission sein Umfeld. Dabei stoßen die Ermittler auf ein früheres Geschehen: Die Betreiberin der Tauchschule erinnert sich, dass M. schon einmal eine 16-jährige Schülerin mit Alkohol betäubt und an einem Baum missbraucht hatte – die Tat war damals aus Scham nie zur Anzeige gebracht worden.

Den entscheidenden Durchbruch im Mordfall Maria del Carmen liefert schließlich eine minutiöse Nachvernehmung der Zeugen aus Nürnberg. Bernhard M. hatte behauptet, nach dem Absetzen der Urlauber nach rechts abgebogen zu sein, um nach Hause zu fahren. Doch das Ehepaar erinnerte sich glasklar an die roten Rücklichter: Der Wagen bog zweifelsfrei nach links ab. Es war die einsame Schotterpiste, die direkt in das unzugängliche Dickicht führte, in dem der Hirte Monate später die sterblichen Überreste fand.

Der Prozess vor dem Landgericht Hamburg

Am 6. Juni 2000 begann vor dem Landgericht Hamburg die Hauptverhandlung. Es war ein reiner Indizienprozess, der den Mordfall Maria del Carmen juristisch aufarbeiten sollte. Bernhard M. saß auf der Anklagebank wie schon in den Verhören: ruhig und abwartend. Seine Verteidigung setzte auf den Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Da die monatelange Liegezeit unter mallorquinischer Witterung direkte Spuren vernichtet hatte, argumentierten die Anwälte, Maria könnte nach der behaupteten Trennung einem unbekannten Dritten begegnet sein.

Die Staatsanwaltschaft stützte sich jedoch auf eine geschlossene Indizienkette. Den entscheidenden Moment bildete die Zeugenaussage des Nürnberger Ehepaars. Sie bekräftigten unter Eid das Abbiegen nach links. Warum sollte ein ortskundiger Fahrer auf dem Weg nach Hause in die entgegengesetzte Richtung in ein völlig unbewohntes Areal steuern? Auf diese Frage blieb der Angeklagte jede Erklärung schuldig.

Ein Geständnis gab es bis zum Schluss nicht: Bernhard M. schwieg weitgehend oder beharrte ungerührt auf seiner Version eines einvernehmlichen Kontakts. Bis heute hat er die Tat nicht zugegeben. Im Oktober 2000 verkündete die Kammer das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Dass er allein durch eine lückenlose Kette aus Zeugenaussagen, Fahrtstrecken und kriminalistischer Logik überführt werden konnte, zeigt die Stärke akribischer Ermittlungsarbeit.

Damit fand der Mordfall Maria del Carmen vor Gericht seinen gerechten Abschluss. Für Ermittler Juan Canedo hatte das Verfahren zudem ein bemerkenswertes Nachspiel: Als er kurz darauf auf Mallorca seinen 30. Geburtstag feierte, reisten die Kollegen des Hamburger Landeskriminalamts und des BKA an, um mit ihm anzustoßen – der Schlusspunkt einer monatelangen, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.