StartSicherheitNotfallversorgung in Deutschland: Hilfsorganisationen schlagen Alarm

Notfallversorgung in Deutschland: Hilfsorganisationen schlagen Alarm

Gemeinsamer Appell von ASB, DLRG, DRK, Johannitern und Maltesern – Geplante GKV-Begrenzung gefährdet präklinische Einsätze – Tariflich zugesicherte Löhne drohen unrefinanziert zu bleiben – Verbände fordern gesetzliche Klarstellung.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die großen deutschen Hilfsorganisationen eindringlich vor einer strukturellen Unterfinanzierung des Rettungsdienstes gewarnt. Der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst betonen, dass die geplante Begrenzung von Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnrate der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Notfallversorgung in Deutschland massiv gefährdet. Zwar unterstützen die Verbände das Ziel, die Finanzlage der Krankenkassen zu stabilisieren, dies dürfe jedoch keinesfalls zulasten der kritischen Infrastruktur geschehen. Schon heute fängt der Rettungsdienst vielerorts wachsende Versorgungslücken im ambulanten und stationären Sektor ab.

Eingriff in die Tarifautonomie befürchtet

Als besonders kritisch stufen die Verbände die geplante Entkopplung der tariflichen Entwicklungen von der Refinanzierung ein. Sollte diese Reform umgesetzt werden, würden tariflich zugesicherte Lohnerhöhungen der Mitarbeiter künftig wohl nicht mehr vollständig von den Krankenkassen refinanziert. Die entstehenden Differenzen müssten dann von den Rettungsdienstträgern und Hilfsorganisationen selbst getragen werden. Nach Ansicht der Organisationen greift dieses Vorhaben unzulässig in die Tarifautonomie ein und widerspricht zudem der bestehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.

Gesetzesänderung gefordert: Sicherung der Notfallversorgung in Deutschland

Um den flächendeckenden Schutz der Bevölkerung rund um die Uhr aufrechtzuerhalten, fordern die Verantwortlichen ein schnelles Handeln des Gesetzgebers.

Forderung nach Vollkostenfinanzierung im SGB V

Die fünf Organisationen setzen sich für eine konkrete gesetzliche Klarstellung ein, um eine verlässliche Vollkostenfinanzierung zu garantieren. Durch eine gezielte Ergänzung des § 133 SGB V soll eine Ausnahme von der strikten Deckelung geschaffen werden. Dies würde es erlauben, Vergütungsvereinbarungen auch weiterhin flexibel an die realen Kostenentwicklungen im Gesundheitswesen anzupassen, anstatt sie starr an die Grundlohnrate zu koppeln.

Das Fundament des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes

Die Relevanz der Verbände für die medizinische Infrastruktur ist enorm: Die anerkannten Hilfsorganisationen stellen zusammengenommen rund 80 Prozent des gesamten Rettungsdienstes in der Bundesrepublik sicher. Zudem bilden sie mit fast 700.000 ehrenamtlichen Helfern das tragende Fundament des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes. Ein Spardiktat an dieser Stelle würde die Handlungsfähigkeit der Retter im Ernstfall schwächen und die gesamte Notfallversorgung in Deutschland ins Wanken bringen.