StartPolizeimeldungenBundespolizeidirektion München vollstreckt offene Haftbefehle

Bundespolizeidirektion München vollstreckt offene Haftbefehle

Eine alkoholisierte Frau fiel durch einen Streit auf, ein Mann spazierte freiwillig auf die Wache

Haftbefehl-Vollstreckung der Bundespolizei München am Mittwoch, den 29. Juli, und in der Nacht zu Donnerstag, den 30. Juli 2026, gleich zwei Personen. Die Beamten nahmen zunächst eine Frau nach einem Streit am Hauptbahnhof fest. Wenig später klickten auf der Dienststelle bei einem Mann die Handschellen, der sich bei den Beamten nach laufenden Fahndungen erkundigt hatte. In beiden Fällen endete die Haftbefehl-Vollstreckung direkt im Gefängnis, da die Betroffenen ihre offenen Geldstrafen nicht bezahlen konnten.

Randalierende Frau am Bahnhof überprüft

Am Mittwochabend gegen 19:40 Uhr rückten die Polizisten zu einer lautstarken Auseinandersetzung am Münchner Hauptbahnhof aus. Eine 59-jährige Ungarin stritt dort mit einem 20-jährigen Deutschen und seiner 21-jährigen Begleiterin. Im Verlauf des Streits schlug die Frau dem jungen Mann gegen den Oberkörper und versuchte auch, dessen Begleiterin anzugreifen. Die beiden Heranwachsenden blieben unverletzt.

Die Beamten nahmen die 59-Jährige mit auf die Wache. Ein Atemalkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 1,70 Promille. Bei der Überprüfung ihrer Daten kam es dann zur ersten Haftbefehl-Vollstreckung des Abends. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte die in Deutschland wohnsitzlose Frau wegen eines Drogendelikts. Da sie die offene Geldstrafe von 750 Euro nicht bezahlen konnte, brachten die Beamten sie nach der Haftbefehl-Vollstreckung in eine Justizvollzugsanstalt. Sie war den Behörden bereits wegen Betäubungsmittel- und Gewaltdelikten bekannt. Die Bundespolizei ermittelt nun zusätzlich wegen Körperverletzung und Beleidigung.

Freiwilliger Gang auf die Wache endet im Gefängnis

Nur wenige Stunden später kam es am Donnerstag gegen 01:00 Uhr zu einer weiteren Haftbefehl-Vollstreckung. Ein 42-jähriger Italiener betrat die Dienststelle der Bundespolizei in der Denisstraße. Er wollte von den Polizisten wissen, ob aktuell gegen ihn gefahndet wird. Die Beamten überprüften seine Personalien und wurden sofort fündig.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz suchte den Mann wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da der 42-Jährige die offene Geldstrafe in Höhe von rund 1.885 Euro nicht aufbringen konnte, schloss sich auch hier eine direkte Haftbefehl-Vollstreckung an. Er muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen im Gefängnis absitzen. Der Mann ist bereits wegen mehrerer Vermögensdelikte polizeilich in Erscheinung getreten.