Ein Polizeieinsatz im Umfeld der Hugo-Ruegenberg-Straße in Olpe beendete in der Nacht zu Mittwoch, den 15. Juli 2026, das Vorhaben von drei jungen Männern. Gegen 01:30 Uhr am frühen Morgen erhielt die Einsatzleitstelle der zuständigen Polizei erste telefonische Hinweise auf verdächtige Geräusche. Diese akustischen Wahrnehmungen stammten aus dem direkten Randbereich eines örtlichen Haus- und Gartenmarktes. Da die geschilderte Situation und die Uhrzeit auf einen laufenden Einbruchsdiebstahl in das gewerbliche Objekt hindeuteten, entsandte die Leitstelle Einsatzkräfte zur Überprüfung der Lage.
Polizeieinsatz mit Hubschrauber und Streifenwagen
Aufgrund der anfänglichen Meldung und der noch unklaren Lage vor Ort koordinierte die Polizei die Anfahrt von mehreren Streifenwagen zur angegebenen Adresse. Parallel zu den bodengebundenen Einheiten wurde ein Polizeihubschrauber in die nächtlichen Maßnahmen eingebunden. Das Fluggerät befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Luftraum des Kreisgebietes. Zuvor hatte die Besatzung des Hubschraubers eine Vermisstensuche im Bereich der Kommunen Attendorn und Lennestadt beendet. Die Einbindung der Luftunterstützung diente der Ausleuchtung und der Absuche des Areals rund um den Markt.
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte auf dem Gelände des Marktes trafen die Polizisten auf drei männliche Personen. Die Personengruppe bestand aus zwei 19-Jährigen sowie einem 21-jährigen Mann. Die anschließende Überprüfung durch die Beamten ergab, dass sich das Trio unbefugt Zutritt zu dem umzäunten Grundstück verschafft hatte. Ein tatsächliches Eindringen in das Innere des Marktgebäudes oder ein Diebstahlvorhaben lagen nach den ersten polizeilichen Feststellungen nicht vor.
Gewaltsames Eindringen in verlassenen Stollen
Die weiteren Ermittlungen auf dem Gelände zeigten das Ziel der jungen Männer. Das Interesse der Gruppe galt einem Stollen, der von dem Grundstück des Gartenmarktes aus zugänglich ist. Dieser Bereich gilt in bestimmten Kreisen als sogenannter „Lost Place“ – ein verlassener, ungenutzter Ort, der häufig unbefugt zur Erkundung durch sogenannte „Urban Explorer“ aufgesucht wird. Der Zugang zu dem Bauwerk ist regulär durch eine fest verschlossene Metalltür gesichert, um ein unkontrolliertes Eindringen zu unterbinden. Um in das Innere des Stollens zu gelangen, manipulierten die Männer an der Tür und verursachten dabei einen Sachschaden.
Als die Polizisten an der Einsatzstelle eintrafen und sich zu erkennen gaben, flüchteten die Verdächtigen. Bei dem Versuch, sich der polizeilichen Personalienfeststellung zu entziehen, zog sich einer der 19-Jährigen eine Verletzung im Kopfbereich zu. Der hinzugezogene Rettungsdienst versorgte den 19-Jährigen am Ort des Geschehens und transportierte ihn für die weitere medizinische Diagnostik in ein Krankenhaus.
Rechtliche Konsequenzen und Warnung der Behörden
Die beiden anderen Männer, die unverletzt blieben, wurden von den Beamten für die formelle Feststellung ihrer Identität und zur Durchführung der weiteren polizeilichen Maßnahmen auf die Polizeiwache gebracht. Im Nachgang dieses Vorfalls leitete die Behörde gegen alle drei Beteiligten Strafverfahren ein. Die Ermittlungen beziehen sich auf den Verdacht des Hausfriedensbruchs auf dem Betriebsgelände sowie auf die Sachbeschädigung an der Metalltür.
Die Polizei nimmt diesen Sachverhalt zum Anlass, um auf die bekannten Risiken beim Betreten von verlassenen Anlagen hinzuweisen. Orte wie ausgediente Stollen, Bunkeranlagen oder verfallene Industriebrachen weisen oft bauliche Mängel auf. Mögliche Risiken für unbefugte Personen sind eine Einsturzgefahr von Decken und Wänden, ungesicherte Schächte im Bodenbereich oder ein Sauerstoffmangel unter Tage. Die Behörden raten aus diesen Gründen davon ab, derartige Gelände abseits der ausgewiesenen Wege zu betreten.

