StartSicherheitRichtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Richtiges Verhalten nach einem Wildunfall

Absicherung, Meldepflicht und Beweissicherung – Der Ratgeber für den Ernstfall auf der Landstraße

Tipps für Sicherheit – Besonders in den waldreichen Gebieten und auf Landstraßen lauert die Gefahr oft im Unterholz. Ein Wildunfall geschieht meist ohne Vorwarnung: Ein Reh oder Wildschwein wechselt die Straßenseite, und trotz Gefahrenbremsung lässt sich die Kollision nicht mehr vermeiden. In diesem Moment ist besonnenes Handeln entscheidend, um Folgeschäden zu minimieren und den Versicherungsschutz zu wahren.

Erstabsicherung: Eigenschutz geht vor

Unmittelbar nach dem Aufprall steht die Sicherung der Unfallstelle an erster Stelle. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, legen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in ausreichendem Abstand auf. Sollte das Fahrzeug nach dem Wildunfall noch fahrbereit sein, bewegen Sie es an den äußersten rechten Fahrbahnrand oder auf den Seitenstreifen. Insassen sollten das Auto zügig verlassen und sich hinter Leitplanken oder in sicherem Abstand zur Fahrbahn positionieren.

Meldepflicht und die Rolle der Polizei

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass ein Wildunfall nicht gemeldet werden muss, wenn das Tier flüchtet oder der Schaden am Auto gering scheint. In Deutschland besteht jedoch eine gesetzliche Meldepflicht. Die Polizei muss verständigt werden, da diese den zuständigen Jagdpächter informiert. Dieser sucht mit Schweißhunden nach verletzten Tieren, um ihnen unnötiges Leid zu ersparen. Für den Autofahrer ist die polizeiliche Aufnahme zudem die Basis für die Wildunfallbescheinigung, ohne die Teilkaskoversicherungen eine Schadensregulierung oft ablehnen.

Umgang mit dem Tier und Beweissicherung

So schwer es fällt: Berühren Sie verletzte Tiere nach einem Wildunfall unter keinen Umständen. Ein verletztes Wildschwein oder Reh kann unter Schock unberechenbar reagieren und den Helfer gefährden. Zudem ist das Mitnehmen von totem Wild rechtlich als Jagdwilderei eingestuft und strafbar.

Für die Versicherung sollten Sie den Schaden dokumentieren:

  • Fotos: Erstellen Sie Aufnahmen der Unfallstelle, des Fahrzeugschadens und des Tieres aus verschiedenen Perspektiven.

  • Spuren: Dokumentieren Sie Haare, Blut oder Gewebereste am Fahrzeug, da die Teilkasko in der Regel nur bei Schäden durch sogenanntes „Haarwild“ (Rehe, Hirsche, Wildschweine) leistet.

  • Bescheinigung: Lassen Sie sich den Unfall vor Ort von der Polizei oder dem Jäger quittieren.

Schadenmeldung bei der Versicherung

Nach der polizeilichen Aufnahme sollten Sie Ihren Versicherer zeitnah über den Wildunfall informieren. Während die Teilkasko für Kollisionen mit Haarwild aufkommt, greift bei Zusammenstößen mit Federvieh oder Haustieren oft nur die Vollkasko. Prüfen Sie Ihren Tarif vorab auf Erweiterungen für „Tiere aller Art“, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein. Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit in Waldstücken bleiben jedoch die beste Prävention.