Anlässlich des weltweit begangenen Tag der Arbeitssicherheit am 28. April rücken Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ein oft unterschätztes Risiko in den Fokus: die psychischen Anforderungen am Arbeitsplatz. Eine aktuelle Befragung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen verdeutlicht, wie stark Störungen im Arbeitsablauf und eine hohe Arbeitsintensität das Wohlbefinden und die Sicherheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Laut der Erhebung leidet jeder zweite Arbeitnehmer unter organisatorischen Mängeln wie häufigen Unterbrechungen oder unklaren Zuständigkeiten.
Zeitdruck als Unfalltreiber
Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend im Hinblick auf das Unfallgeschehen. Rund 45 Prozent der Befragten gaben an, dass eine hohe Arbeitsbelastung und massiver Zeitdruck Unfälle am Arbeitsplatz begünstigen. Dr. Annekatrin Wetzstein, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie, warnt: „Unter Zeitdruck sinken Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit. Risiken werden eher übersehen, und Schutzmaßnahmen werden in der Eile oft nicht konsequent eingehalten.“
Gefährdungsbeurteilung zum Tag der Arbeitssicherheit am 28. April
Um die Sicherheit langfristig zu gewährleisten, fordern Experten, psychische Belastungen systematisch in die Gefährdungsbeurteilung der Betriebe aufzunehmen. Nur so lassen sich Risiken frühzeitig identifizieren und Gegenmaßnahmen wie angepasste Arbeitszeiten oder klarere Hierarchien ableiten.
Erhalt der Arbeitsfähigkeit bis zur Rente
Die psychische Gesundheit entscheidet zudem maßgeblich darüber, ob Beschäftigte ihren Beruf bis zum Rentenalter ausüben können. Während ein positives Arbeitsklima und Freude an der Tätigkeit als Motivatoren genannt wurden, gelten Stress und Belastung als Hauptgründe für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Ein gesundes Miteinander und eine strukturierte Organisation sind daher nicht nur Wohlfühlfaktoren, sondern harte Kriterien für den Arbeitsschutz.
Der Tag der Arbeitssicherheit am 28. April dient somit als wichtiger Mahner, den Arbeitsschutz ganzheitlich zu denken. Unternehmen sind aufgerufen, nicht nur technische Schutzvorrichtungen zu prüfen, sondern auch die sozialen und organisatorischen Rahmenbedingungen ihrer Angestellten gesundheitsgerecht zu gestalten. Denn nur wer sicher und mental ausgeglichen arbeitet, bleibt dem Arbeitsmarkt langfristig und gesund erhalten.

