„New York City“ in der Pfalz: NYPD-Wagen stillgelegt
Das optische Highlight der Kontrolle zur startenden Tuning-Saison war zweifellos ein originalgetreu gestalteter US-Streifenwagen des NYPD (New York Police Department). Mit authentischen Schriftzügen, Wappen und der typischen Beklebung sorgte das Fahrzeug zwar für staunende Blicke, aber auch für ein jähes Ende der Dienstfahrt. In Deutschland erfüllt das Führen von Fahrzeugen mit ausländischen Hoheitszeichen oder Amtsbezeichnungen den Straftatbestand des Amtsanmaßung gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen). Die Beamten untersagten die Weiterfahrt sofort. Was im Big Apple für Recht und Ordnung sorgt, ist auf deutschen Autobahnen schlicht illegal.
Gefährliche Umbauten: Wenn „Höher“ und „Tiefer“ zum Risiko werden
Neben dem optischen Fake-Polizeiauto standen technische Mängel im Vordergrund, die die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigten:
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Der „Monster-Truck“-Offroader: Ein massiv höhergelegter Geländewagen mit einer Stoßstange aus Metall und freiliegenden Vorderrädern wurde gestoppt. Die Konstruktion stellte ein erhebliches Verletzungsrisiko für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dar, da der vorgeschriebene Radschutz fehlte.
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Der „Schleifstein“-Mercedes: Ein Mercedes mit manipuliertem Luftfahrwerk lag so tief, dass die Reifen bei jeder Lenkbewegung an den Kotflügeln rieben. Die Radläufe waren bereits gerissen und nach außen gedrückt – ein technischer Defekt, der bei hoher Geschwindigkeit zum Reifenplatzer hätte führen können.
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Die Polizei Kaiserslautern betont, dass Individualität und Tuning zum Hobby dazugehören, die Sicherheit jedoch niemals auf der Strecke bleiben darf. Umbauten müssen durch Prüforganisationen (wie TÜV oder DEKRA) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein. Für die drei genannten „Highlights“ des Wochenendes zur beginnenden Tuning-Saison endete der Ausflug am Abschlepphaken oder mit einer Stilllegung vor Ort.

