StartSicherheitFinanzierung der Luftrettung: Organisationen warnen vor Existenznot

Finanzierung der Luftrettung: Organisationen warnen vor Existenznot

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bedroht Infrastruktur – Koppelung an Grundlohnrate als Existenzgefahr – ADAC, DRF und Johanniter fordern Ausnahmeregelungen.

Die Finanzierung der Luftrettung in Deutschland steht vor einer Zerreißprobe. In einer gemeinsamen Erklärung warnen die drei großen Träger – ADAC Luftrettung, DRF Luftrettung und Johanniter Luftrettung – eindringlich vor den Folgen des neuen Referentenentwurfs zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Das Bundesgesundheitsministerium plant darin, die Vergütungen im Rettungsdienst strikt an die sogenannte Grundlohnrate zu koppeln. Laut den Organisationen entziehe dies der Luftrettung schrittweise die wirtschaftliche Grundlage. Ziel des Gesetzes ist es, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen stabil zu halten, indem Ausgabensteigerungen gedeckelt werden. Doch was für die Verwaltung sinnvoll klingen mag, bedroht laut Experten eine hochspezialisierte Infrastruktur.

Starre Obergrenzen ignorieren reale Kosten

Das Hauptproblem liegt in der geplanten Deckelung der Vergütungen. Die Orientierung an der Grundlohnrate bilde die tatsächlichen Kosten einer 24-Stunden-Bereitschaft nicht ab. Hochqualifiziertes Personal wie Piloten, Notärzte und Notfallsanitäter muss wettbewerbsfähig bezahlt werden. Zudem sind Investitionen in Hubschrauber langfristig auf 20 Jahre angelegt. Steigende Kraftstoffpreise oder internationale Krisen ließen sich durch die starren Sätze kaum auffangen. Besonders kritisch wird bewertet, dass die Rate von 2027 bis 2029 zusätzlich um einen Prozentpunkt gemindert werden soll.

Warum die Finanzierung der Luftrettung für Patienten entscheidend ist

Die Luftretter betonen, dass eine schnelle präklinische Versorgung nicht nur Leben rettet, sondern auch Folgekosten für das Gesundheitssystem senkt. Werden die Mittel gekürzt, wackelt dieses Sicherheitsnetz.

Widerspruch zur Klinikreform

Ein weiterer Kritikpunkt ist der steigende Bedarf an Verlegungsflügen zwischen spezialisierten Kliniken. Während die Politik die Krankenhauslandschaft zentralisiert, wird gleichzeitig die Finanzierung der Luftrettung begrenzt, die genau diese Transporte sicherstellen muss. Die Johanniter-Unfall-Hilfe warnt zudem vor einer Neuregelung im Sozialgesetzbuch (§ 133 SGB V), die es Krankenkassen ermöglichen könnte, Festbeträge einseitig festzusetzen.

Im vergangenen Jahr leisteten die drei Organisationen zusammen rund 90.000 Notfalleinsätze. Um diesen Standard zu halten, fordern sie nun einen expliziten Ausnahmetatbestand im Gesetz. Nur so könne sichergestellt werden, dass die Luftrettung auch künftig als „fliegende Intensivstation“ einsatzbereit bleibt. Ohne Anpassungen im Entwurf sehen die Träger die Versorgungssicherheit in Deutschland massiv gefährdet.