Ein unerlaubter Gleisaufenthalt am S-Bahnhof Veddel in Hamburg, hat am Samstagnachmittag, den 26. September 2026, gleich zwei aufeinanderfolgende Einsätze der Bundespolizei nach sich gezogen. Gegen 15:47 Uhr meldete die Notfallleitstelle der S-Bahn, dass sich zwei Personen im Gleisbereich des dortigen Bahnhofs aufhielten. Zu diesem Zeitpunkt fand der reguläre Zugbetrieb statt, sodass jederzeit eine Bahn auf der betroffenen Strecke hätte verkehren können. Die Bundespolizei veranlasste umgehend eine kurzzeitige Stromabschaltung sowie entsprechende Streckensperrungen, bis sichergestellt war, dass sich keine Personen mehr im Gefahrenbereich befanden.
Streckensperrung nach erstem Vorfall am S-Bahnhof Veddel
Durch eine Sichtung von Videoaufzeichnungen konnten die Beamten das gemeldete Geschehen bestätigen. Die Einsatzkräfte trafen in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof auf zwei Männer im Alter von 25 und 39 Jahren, die das Areal in der Zwischenzeit verlassen hatten. In einem aufklärenden Gespräch gaben die beiden rumänischen Staatsangehörigen an, sich der erheblichen Gefahr nicht bewusst gewesen zu sein. Einen konkreten Grund für ihr Handeln konnten sie nicht benennen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurden die Männer um 16:20 Uhr entlassen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Flucht aus stehendem Zug
Die Streckensperrung infolge dieses Vorfalls führte direkt zu einem weiteren Einsatz. Um 16:09 Uhr meldete die Leitstelle, dass zwei Fahrgäste in einer stehenden S-Bahn auf der Strecke zwischen den Stationen Elbbrücken und Veddel die Notentriegelung der Türen betätigt hatten. Die Männer begaben sich aus dem Zug heraus direkt auf die Schienen. Vorbeifahrende Autofahrer beobachteten das Geschehen und wiesen die eintreffenden Polizisten auf zwei Personen hin, die in Richtung der Sachsenbrücke gerannt waren.
Die Beamten entdeckten daraufhin zwei 32 und 34 Jahre alte Männer, die sich in einem Gebüsch versteckt hielten. Die beiden deutschen Staatsangehörigen gaben an, die Notentriegelung gelöst zu haben, da sie den Zug nach einer rund 20-minütigen Wartezeit verlassen wollten. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln eingeleitet.
Warnhinweis der Bundespolizei
Die Hamburger Bundespolizei nimmt diese Vorfälle zum Anlass, um erneut eindringlich vor dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen zu warnen. Jeder Gleisaufenthalt ist grundsätzlich lebensgefährlich und streng verboten – unabhängig davon, ob er als Abkürzung, zur Suche nach Gegenständen oder aus Ungeduld erfolgt. Triebfahrzeugführer haben in der Regel keine Möglichkeit auszuweichen, und die Bremswege von Zügen sind oftmals zu lang, um rechtzeitig vor einer Person zum Stehen zu kommen. Wer sich in diesem Bereich aufhält, gefährdet durch sein Verhalten nicht nur das eigene Leben, sondern auch die Sicherheit von Reisenden und Helfern.

